Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht ist eine juristische Disziplin von größter Bedeutung für die Wirtschaft, die Eigentümer, die Manager und Mitarbeiter und im weiteren Sinne für die ganze Gesellschaft. Das Gesellschaftsrecht dient auch bei Transaktionen, Restrukturierungen und Sanierungen als Hebel der Entwicklung und Änderung. Es wird von Richtlinien für gute Geschäftsleitung und allgemeineren Erwartungen an eine ordnungsgemäße und ethische Verwaltung und redliches Auftreten in der Wirtschaft ergänzt. BA‑HR bemüht sich seit vielen Jahren, auf diesem wichtigen Gebiet ganz vorn zu liegen, und das Gesellschaftsrecht war und ist Gegenstand unserer besonderen Aufmerksamkeit. Die Mitglieder des Fachteams gelten in Norwegen als die führenden Autoritäten auf diesem Gebiet, die nicht nur Mandanten bei schwierigen Fragen, sondern auch Kollegen in der Kanzlei bei aktuellen Themen beraten.

Wenden Sie sich gerne an Gudmund Knudsen oder Asle Aarbakke