Verwaltungsrecht

In einer Gemischtwirtschaft drehen sich viele Fragen um das Verhältnis zu Amtsstellen - was darf man ohne Sondererlaubnis tun, in welchen Fällen ist eine Genehmigung erforderlich, mit welchen Bedingungen muss man bei einer eventuellen Genehmigung rechnen? BA-HR hilft Ihnen, die öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen, führt Ihre Korrespondenz mit den Behörden, beantragt für Sie Genehmigungen und hilft Ihnen, sich entsprechend der erteilten Genehmigungen einzurichten.

 

Bei BA-HR sind eine Reihe Rechtsanwälte mit umfassenden verwaltungsrechtlichen Erfahrungen tätig. Wenden Sie sich gerne an  Helge Stemshaug  oder Helge Olav Bugge .